Virtuelle Anprobe ohne Foto: was die DSGVO zu Bildern und Körpermaßen sagt.
Um ein Kleidungsstück online anzuprobieren, verlangen die meisten Tools ein Bild des Kunden. In Deutschland verlangen bei der Suche nach „virtuelle Anprobe Shopify“ fast alle vorgeschlagenen Apps ein Foto (Stand: 26. Oktober 2026). Das Messtool von Zalando arbeitet mit zwei Fotos oder einem Video, das mit dem Smartphone aufgenommen wird.
Für eine Modemarke ist die Frage nicht nur technisch. Sobald ein Bild vom Körper Ihrer Kunden in Ihren Shop gelangt, müssen Sie wissen, was Sie damit tun. Dieser Leitfaden erklärt, was die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sagt, was Sie vor der Installation eines Anprobe-Tools prüfen sollten und was ein Ansatz ohne Foto ändert.
Dieser Artikel erklärt Grundsätze; er ersetzt nicht die Beratung durch Ihren Datenschutzbeauftragten oder einen Anwalt.
Ein Foto des Kunden enthält personenbezogene Daten
Ein Foto, auf dem eine Person zu erkennen ist, enthält personenbezogene Daten. Seine Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage, eine klare Information des Kunden, eine festgelegte Speicherdauer und einen Vertrag mit jedem Dienstleister, der es in Ihrem Auftrag verarbeitet.
Ein Foto ist nicht automatisch ein biometrisches Datum
Die DSGVO definiert biometrische Daten als „mit speziellen technischen Verfahren gewonnene personenbezogene Daten zu den physischen, physiologischen oder verhaltenstypischen Merkmalen einer natürlichen Person, die die eindeutige Identifizierung dieser natürlichen Person ermöglichen oder bestätigen“ (Art. 4 Nr. 14 DSGVO). Erwägungsgrund 51 stellt klar, dass die Verarbeitung von Lichtbildern nicht grundsätzlich als Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten angesehen werden sollte: Ein Foto fällt nur dann unter die Definition biometrischer Daten, wenn es mit speziellen technischen Mitteln verarbeitet wird, die die eindeutige Identifizierung oder Authentifizierung einer Person ermöglichen.
Biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer Person gehören zu den besonderen Kategorien nach Art. 9; ihre Verarbeitung ist untersagt, außer in Ausnahmefällen wie einer ausdrücklichen Einwilligung.
Eine Anprobe-App soll Ihre Kunden in der Regel nicht identifizieren. Ein Foto enthält aber weiterhin personenbezogene Daten, mit allen Pflichten, die dazugehören.
Der Grundsatz, den Sie sich merken sollten: nur das Nötige erheben
Nach Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO müssen Daten „dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein“: der Grundsatz der Datenminimierung. Art. 25 verlangt Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen.
Für eine Anprobe wird die Frage damit einfach: Wenn Körpergröße, Gewicht und Körperform genügen, um das Kleidungsstück getragen zu zeigen und eine Größe zu empfehlen, ist ein Foto nicht nötig. Und die Daten, die sich am einfachsten schützen lassen, sind die, die man gar nicht erst erhebt.
Vor der Installation eines Anprobe-Tools: die Punkte, die Sie prüfen sollten
- Welche Daten erhoben werden: ein Foto, ein Video, Körpermaße, ein Kundenkonto?
- Wo und von wem sie verarbeitet werden: die Liste der Unterauftragsverarbeiter des Anbieters und mögliche Übermittlungen in Länder außerhalb der Europäischen Union.
- Wie lange sie gespeichert werden und wie sie gelöscht werden.
- Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), den der Anbieter anbietet.
- Was Sie in die Datenschutzerklärung Ihres Shops aufnehmen müssen und, falls eine Einwilligung eingeholt wird, zu welchem Zeitpunkt.
Ohne Foto: in Deutschland gibt es das schon
- Bonprix: Seine Größenberatung „Size Advice“ funktioniert, ohne dass die Kundin Maße eingibt oder ein Foto schickt: Sie stützt sich auf ihre Kauf- und Retourenhistorie.
- s.Oliver: Sein Größentool, gebaut mit SAIZ, fragt nach Körpergröße, Gewicht und Alter, dann nach den wichtigsten Körpermaßen, und erstellt einen Avatar, dessen Körperform sich anpassen lässt. Die Seite des Tools erwähnt kein Foto und betont, dass nur die Daten abgefragt werden, die wirklich notwendig sind.
Diese Tools gehören zu den jeweiligen Händlern. Eine unabhängige Marke kann dasselbe Prinzip mit einer Drittanbieter-App umsetzen.
Was OptiDress macht
- Es wird kein Foto verlangt, hochgeladen oder verarbeitet. Der Kunde erstellt seinen 3D-Avatar aus Körpergröße, Gewicht und Körperform, mit fünf optionalen Körpermaßen. Die Körperdaten dienen nicht dazu, eine Person zu identifizieren.
- Kein Konto nötig. Der Avatar wird dreißig Tage ab seiner letzten Nutzung im Shop gespeichert und dann gelöscht.
- Klare Rollen: Die Marke ist Verantwortlicher; OptiDress handelt als Auftragsverarbeiter, nach ihren Weisungen, im Rahmen eines Vertrags nach Art. 28 DSGVO.
- Veröffentlichte Unterauftragsverarbeiter: Die Liste mit den Verarbeitungsorten und den Garantien für Übermittlungen in Länder außerhalb der Europäischen Union steht auf unserer Seite der Unterauftragsverarbeiter. Unsere Datenschutzerklärung erläutert den Rest.
Häufig gestellte Fragen.
Ist ein Tool für die virtuelle Anprobe DSGVO-konform?
Das hängt davon ab, welche Daten es erhebt und wie es sie verarbeitet. Prüfen Sie, welche Daten es verlangt, wo es sie verarbeitet, wie lange es sie speichert und welchen Auftragsverarbeitungsvertrag es anbietet. Je weniger es erhebt, desto einfacher ist die Konformität.
Ist ein Foto für die Anprobe ein biometrisches Datum?
Nicht automatisch. Nach der DSGVO fällt ein Foto nur dann unter die biometrischen Daten, wenn es mit speziellen technischen Mitteln verarbeitet wird, die die eindeutige Identifizierung oder Authentifizierung der Person ermöglichen (Art. 4 Nr. 14 und Erwägungsgrund 51). Personenbezogene Daten enthält es dagegen weiterhin.
Kann man eine virtuelle Anprobe ohne Foto anbieten?
Ja. Avatar-Tools bauen die Silhouette aus Körpergröße, Gewicht und Körperform. Bei OptiDress wird kein Foto verlangt, hochgeladen oder verarbeitet.
Wie lange speichert OptiDress den Avatar?
Dreißig Tage ab seiner letzten Nutzung im Shop, danach wird er gelöscht.



